Allgemeine Bemerkung Nr. 4 des UNO-Behindertenrechtsausschusses (2016) zum Recht auf inklusive Bildung
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 wird Art. 24 zum Recht auf Bildung der UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss fordert ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen. Das beinhaltet auch die Integration von Kindern mit Behinderung in Regelschulen. Staaten müssen Barrieren abbauen und Unterstützung individuell anpassen.
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